FORMMÄNGEL KLÄGER
: Gericht muss aufklären

Legt ein Kläger nach einem verlorenen Prozess ein Rechtsmittel formell falsch ein, muss ihn das Gericht sofort darauf hinweisen und den Fehler detailliert erklären, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Auch müsse ihm klar gemacht werden, dass sein Rechtsmittel andernfalls als unzulässig zurückgewiesen werde. (dpa)