Otto Schily droht ein Strafgeld

Bundestagspräsidium: Ex-Innenminister weist Nebeneinkünfte nicht ordentlich aus

BERLIN dpa ■ Dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) droht ein Ordnungsgeld von rund 44.000 Euro wegen unzureichender Angaben zu Nebentätigkeiten als Abgeordneter. Das Bundestagspräsidium stellte am Mittwoch einstimmig fest, dass Schily seit Anfang 2006 wahrgenommene anwaltliche Mandate nicht angezeigt habe.

Damit habe er die Verhaltensregeln des Parlaments verletzt, teilte die Pressestelle des Bundestags weiter mit. Die Mandate seien mit meldepflichtigen Beträgen vergütet worden. Otto Schily hatte zwar Nebentätigkeiten eingeräumt, sich aber auf die Schweigepflicht als Anwalt berufen.

Der Politiker hat nun das Recht einer neuerlichen Anhörung und kann bis etwa Ende März Stellung nehmen. Eine Stellungnahme will Schily von der noch nicht festgelegten Haltung der Berliner Anwaltskammer in dieser Frage abhängig machen. Der Bundestag stellt zum ersten Mal einen Verstoß der Ende 2005 eingeführten Transparenzregeln fest. Demnach müssen die Abgeordneten berufliche Tätigkeiten und Einkünfte melden.

Der Passauer Neuen Presse (Mittwoch) sagte Schily: „Ich habe mich im Januar dieses Jahres an die Rechtsanwaltkammer Berlin gewandt und um eine schriftliche Stellungnahme zu der strittigen Frage gebeten, ob es mit meinen anwaltlichen Pflichten vereinbar ist, dem Bundestagspräsidenten Einzelangaben zu bestimmten Mandaten – wenn auch in sogenannter anonymisierter Form – zu machen.“ Der Kammervorstand will dem Bericht nach am 10. März darüber beraten. Schily bat darum bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) um Aufschub. Sollte die Kammer die Rechtmäßigkeit mandatsbezogener Angaben anerkennen, werde er seinen Standpunkt überprüfen, so Schily in einem Brief an Lammert.

Schily hatte sich bislang nur dazu bereit erklärt, die Monats- und Jahresumsätze aus seiner Anwaltstätigkeit mitzuteilen.