Streit über Telefondaten von Bürgern

Arbeitskreis reichte Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ein

KARLSRUHE epd/taz Nach der Onlinedurchsuchung muss sich das Bundesverfassungsgericht nun auch mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung befassen. Gegen diese sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten sei am Freitag eine Sammelverfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.

Für die Beschwerde seien dem Verfassungsgericht die Vollmachten von insgesamt 34.000 Bürgern übergeben worden. Die Beschwerde sei somit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein loser Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern. Bundestag und Bundesrat hatten im November das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ verabschiedet. Auf der Grundlage der Vorratsdatenspeicherung können Strafverfolgungsbehörden künftig feststellen, wer in den zurückliegenden sechs Monaten wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Die Gespräche selbst werden nicht festgehalten. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können die Daten künftig dann abfragen, wenn dies durch einen Richter genehmigt worden ist.