UNVERSCHULDETER UNFALL
: Reparatur vorstrecken

Ein Fahrzeughalter muss nach einem unverschuldeten Unfall Reparaturkosten vorfinanzieren, bis die Versicherung des Gegners zahlt. Notfalls müsse er einen Kredit aufnehmen und die Kosten später in Rechnung stellen, so das Landgericht Koblenz. Es gebe keinen Anspruch auf Entschädigung für einen langen Nutzungsausfall. (dpa)