Bund will Länderfusion erleichtern

Bremer Bundestagsabgeordneter Volker Kröning nennt Vorstoß zu Neugliederung „verfassungswidrig“

Um das Thema Länderneugliederung ist es eigentlich still geworden – da taucht es plötzlich ganz hinten auf Seite 50 eines internen Berichtes wieder auf: Die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“, kurz: Föderalismuskommission II, hat einen „Entwurf für den Bericht des Fachdiskurses 1“ verteilt.

Der befasst sich mit der Kooperation statistischer Landesämter, mit Geoinformation, der Zulassung von Medizinprodukten oder dem Krebsregister – und bringt am Ende unter „Sonstiges“ überraschend die „Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern“ aufs Tapet. Von einigen Kommissionsmitgliedern werde eine Neugliederung der Länder für eine „sinnvolle Option“ gehalten. Ein Staatsvertrag zum Zusammenschluss zweier Länder bedarf bisher eines plebiszitären Volksentscheids in den betroffenen Ländern. Dieser Satz solle aus dem Artikel 29 des Grundgesetzes (GG) herausgestrichen werden. In Brandenburg war die Fusion mit Berlin bekanntlich an dieser Hürde gescheitert, weil die Brandenburger befürchteten, in einem Berlin-Brandenburg unterzugehen.

„Es besteht einhellige Auffassung, dass das Verfahren des Artikel 29 GG zu umständlich für eine Neugliederung ist“, heißt es in dem Kommissionsbericht. Ein Mittel wäre die „ersatzlose Streichung der Sätze drei bis fünf“: Diese schreiben das Plebiszit vor. „Flankierend“ sollten „die finanziellen Rahmenbedingungen zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern“ überprüft werden.

„Meiner Meinung nach ist das verfassungswidrig, was die Bundesregierung hier versucht“, sagt der Bremer Bundestagsabgeordnete Volker Kröning (SPD) dazu. Dass eine Änderung von Staatsgrenzen in der föderalen Gemeinschaft nur mit Zustimmung des Volkes möglich ist, das ergibt sich für ihn direkt aus dem Grundgesetz – auch ohne Artikel 29. Daher gab er zu Protokoll, dass er persönlich schlicht für die Streichung des Artikels 29 sei. Über die Länder, die die Debatte über die Vereinfachung von Länderfusionen einst auf die Liste der offenen Fragen gesetzt hatten, heißt es in dem Protokoll nur, die Sache sei derzeit „nicht mehrheitsfähig“. kawe