Erben: Finanzhof kippt Vorteile

MÜNCHEN dpa ■ Auf viele Erben kommen höhere Steuern zu. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Erben Verluste des Erblassers künftig nicht mehr steuermindernd geltend machen können. Bislang konnten zum Beispiel Immobilienerben Steuern dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzen, die dem Vorbesitzer durch Renovierungskosten entstanden waren. Die neue Regelung gilt ab heute für alle Finanzämter. Indes bleiben die von der Union und der Mehrheit der Länder geforderten Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuerreform fraglich. In der Antwort des Kabinetts auf die Einwände des Bundesrats heißt es, zu den strittigen Fragen sollten Prüfaufträge vergeben werden.