Gericht gibt Drogerien Recht

LEIPZIG dpa ■ In Drogeriemärkten dürfen Medikamente bestellt und abgeholt werden. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit siegte die Drogeriekette dm im jahrelangen Rechtsstreit mit der Stadt Düsseldorf. Die bundesweit zweitgrößte Drogeriekette bietet in Nordrhein-Westfalen in ausgewählten Filialen einen Bestell- und Abholservice in Kooperation mit einer Versandhandelsapotheke an. Nach Auffassung der Leipziger Richter handelt es sich bei dem Service um eine inzwischen verbreitete Form des Versandhandels. Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände bedauerte das Urteil.