Aus für Abmahn-Abzocke

Gesetz: Einfache Verletzungen des Urheberrechts dürfen künftig nicht mehr als 100 Euro Mahngebühr kosten

BERLIN taz ■ Der Bundestag hat am Freitag eine Regelung gegen überteuerte Abmahnungen beschlossen. Wenn ein Anwalt gegen eine einfache Urheberrechtsverletzung im Internet vorgeht, kann er künftig maximal 100 Euro verlangen. Im Blick haben die Abgeordneten Fälle, die Unvorsichtigen immer wieder passieren, zum Beispiel wenn auf einer Fan-Homepage ein urheberrechtlich geschützter Songtext veröffentlicht wird.

Auch die Nutzung eines geschützten Stadtplan-Ausschnitts als Wegbeschreibung gilt als einfache Rechtsverletzung – wenn sie von Privatleuten begangen wurde und es sich um die erste Abmahnung handelt. Bisher haben Anwälte, je nach Streitwert, oft mehrere hundert Euro für einen Mahnbrief verlangt. Das Geld bleibt bei den Anwälten. Der Deutsche Anwaltverein und die FDP kritisierten die Deckelung der Mahnkosten. Wenn ein Anwalt überhöhte Abmahnkosten verlange oder ohne Auftrag vorgehe, könne schon heute vor Gericht eine Korrektur verlangt werden.

Die große Koalition kam den Anwälten kurz vor Beschluss des Gesetzes noch entgegen. Die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ursprünglich vorgesehene Obergrenze von 50 Euro wurde auf 100 Euro verdoppelt. CHR