Dann doch lieber „to go“

Videoüberwachung der Gäste ist in Hamburg rechtswidrig – Balzac baut bundesweit die Kameras ab

Nach einem Urteil des Amtsgerichts in Hamburg sollen jetzt bundesweit in allen Filialen der Cafékette Balzac Coffee Videokameras abmontiert werden. Dass die Überwachung im Kundenbereich rechtswidrig ist, erklärte das Amtsgericht bereits am vergangenen Dienstag.

In einer Stellungsnahme erklärte das Unternehmen gestern, die Kameras seien lediglich zur Waren- und Kassensicherung gedacht gewesen. Zur Kette gehören 35 Cafés in Hamburg, Berlin, Hannover, Köln und Lübeck.

Obwohl das Urteil sich lediglich auf die Hamburger Filialen bezog, sollen auch die Kameras in den übrigen betroffenen Cafés abgebaut werden – einzig in Berlin wurden die Kunden nicht überwacht.

Geklagt hatte ein Kunde einer Hamburger Filiale, der in der Kameraüberwachung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.

Während seinem Antrag nun am Amtsgericht Hamburg stattgegeben wurde, verteidigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Bei einem sicherheitspolitischen Kongress der CDU erklärte er, dass technische Mittel dort zum Einsatz kommen müssten, wo die soziale Kontrolle nicht mehr funktioniere. „Das hat mit einem Überwachungsstaat nichts zu tun“, fügte er hinzu.

Balzac-Gründerin und -Geschäftsführerin Vanessa Kullmann ließ dagegen noch vor Gericht erklären, dass die Überwachungskameras auch außerhalb Hamburgs abmontiert werden. Nach Angaben des Unternehmens sollen alle Kameras in Hamburger Filialen bis zum heutigen Dienstagabend abgebaut worden sein.

Vanessa Kullmann brachte 1998 den „Coffee to go“ nach einem Aufenthalt in den USA nach Deutschland und behauptete sich damit auf dem norddeutschen Markt gegen andere Kaffeehausketten. 2006 wählte sie der französische Champagnerhersteller Veuve Clicquot zur Unternehmerin des Jahres. Heute beschäftigt Balzac Coffee bundesweit etwa 400 Mitarbeiter. JR