Niederlage für die Asphaltfreunde

Weil die Lärmbelastung auf dem Ostertorsteinweg voraussichtlich nicht steigt, darf dort weiter gebaut werden

Die Bauarbeiten am Ostertorsteinweg werden heute wieder aufgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies gestern die Klage dreier AnwohnerInnen zurück. Zugleich übte es aber deutliche Kritik an der Baubehörde: Diese habe bis gestern nicht wissen können, ob sie in dieser Angelegenheit bislang rechtmäßig gehandelt habe oder nicht.

Die KlägerInnen – Geschäftsleute und AnwohnerInnen – wollten erreichen, dass der Ostertorsteinweg zwischen Mozartstraße und Sielwall nach den gegenwärtigen Gleisbauarbeiten nicht wieder gepflastert, sondern asphaltiert wird. Zu diesem Zwecke sollte zunächst ein so genanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Dieses wäre langwierig, in seinem Ausgang jedoch ungewiss gewesen. Bislang waren in einem verkürzten Verfahren lediglich die „Träger öffentlicher Belange“ gehört worden. Die Richter sahen die Belange der AnwohnerInnen dadurch jedoch nicht wesentlich verletzt.

Ausschlaggebend war die Aussage des Gutachters Gerke Hoppmann, wonach bei der Lärmbelastung am Ostertorsteinweg „unter dem Strich alles beim alten“ bleibe. Das Bauressort hatte bislang solche Lärmdaten nicht erhoben, sich also „im rechtlichen Blindflug“ bewegt, so das Oberverwaltungsgericht. „Diese Frage hätte früher geklärt werden müssen.“ Deswegen wurden Bauressort und BSAG vom Gericht verpflichtet, alle Verfahrenskosten zu tragen.

Zwar rücken die Gleise nach Fertigstellung der Baustelle um jeweils 20 Zentimeter näher an die anliegenden Häuser heran, wegen der „Mehrfachreflexionen“ des Schalls, so Hoppmann, falle das jedoch nicht weiter ins Gewicht. Zwar sei die Lärmbelastung schon jetzt „sehr hoch“, so das Gericht, die Lärmgrenzwerte nachts geringfügig überschritten – doch nur ein Anstieg der Schallimmissionen hätte ein neues Genehmigungsverfahren nach sich gezogen.

„Nicht wesentlich“ schien dem Gericht auch der Minderung der Parkflächen. Der Verlust von zweien auf dann 14 Stellplätze sei als „sehr gering“ zu bewerten. mnz