Bahnreform mit schlechtem Ruf

betr.: „Die Eisenbahngesellschaft ist Geschichte“, taz vom 24. 4. 08

Es sind genau solche Ansichten, wie sie Herr Knie vertritt, die dazu führen, dass die Bahnreform in der Bevölkerung einen katastrophal schlechten Ruf hat.

Das Grundgesetz weist dem Staat die Verantwortung für die Eisenbahn-Infrastruktur zu. Der Unterhalt von Bahnstrecken ist sowieso „keine unternehmerische Aufgabe“, egal wie groß die Nachfrage ist. Die „guten“ Strecken einem Unternehmen zuzuordnen und die „schlechten“ dem Staat, ist Privatisierung der miesesten Art. Es ist daher nicht nötig, dass Strecken bestimmte Einnahmen erwirtschaften. Sollen sie aus politischen Gründen erhalten werden, kann der Staat einfach auf diese Einnahmen verzichten.

Und die letzte Anmerkung von Herrn Knie zur Attraktivität des Busverkehrs zeigt einfach eine ziemliche Praxisferne. Sogar laut statistischem Bundesamt ist die Inanspruchnahme von Busverkehr rückläufig, während der öffentliche Verkehr mit Zügen und Straßenbahnen weiterhin wächst. Allein dies rechtfertigt, dass allgemein ein so genannter Schienenbonus bei der Bewertung von Verkehrsprojekten mit eingerechnet wird. Wenn man aber auf die von Herrn Knie vertretene Ideologie setzt, wird man natürlich zu anderen Ergebnissen kommen. Solche extremen Positionen sind für eine vernünftige Fortentwicklung der Bahn genauso schädlich, wie die Träume von einer besseren Bahn ohne jeden unternehmerischen Einfluss. EDMUND LAUTERBACH, Unterschleißheim