schweizer ethik
: Schutz der Pflanzenwürde

In der Schweiz musste sich die „Eidgenössische Ethikommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich“ (EKAH) mit einem brisanten Thema beschäftigen: mit der Würde von Pflanzen. Die Schweizer Bundesverfassung und auch auch das Gentechnikgesetz verlangen, dass die „Würde der Kreatur“ zu berücksichtigen sei. Der Begriff „Kreatur“ umfasst sowohl Tiere als auch Pflanzen und andere Organismen. Lediglich Bakterien sind ausgenommen. Die aus 12 Mitgliedern bestehende Ethikkommission sollte klären, wie weit dieser Würdeschutz gehen soll. Ein umfassender moralischer Schutz auch Pflanzen gegenüber hätte weitreichende Folgen. Eine Konsequez könnte sein, dass Pflanzen nicht mehr gentechnisch verändert werden dürfen. So weit will die EKAH jedoch nicht gehen. Sie kommt in ihrem jetzt vorgelegten Bericht zwar einstimmung zu dem Ergebnis, dass „eine willkürliche Schädigung von Pflanzen unzulässig ist“. Einfach ohne Sinn und Hintergedanken Wildpflanzen am Wegesrand die Blüten abzureißen, ist demnach moralisch nicht zu vertreten. Gentechnische Veränderungen hingegen verletzten die Würde der Pflanzen nicht, meint eine Mehrheit des EKAH – vorausgesetzt, die Fortpflanzungs- und Anpassungsfähigkeit sei noch gewährleistet. Und auch nur eine Minderheit im EKAH ist der Ansicht, dass die Patentierung von Pflanzen moralisch unzulässig sei. Im Endeffekt heißt das, es darf im Wesentlichen so weitergemacht werden wie bisher.

WOLFGANG LÖHR

Infos: www.ekah.admin.ch