Textildiscounter KiK muss zahlen

BERLIN taz ■ Der Textildiscounter KiK muss einer Mitarbeitern Löhne in Höhe von 9.000 Euro nachzahlen. Das Arbeitsgericht Dortmund hat am Mittwoch entschieden, die Textilkette habe die geringfügig Beschäftigte in den vergangenen vier Jahren mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig bezahlt. Die Gewerkschaft Ver.di hatte die Klage begleitet. Henrike Greven vom Bezirk Mühlheim-Oberhausen begrüßte das Urteil. „Das Gericht hat die KiK-Löhne als sittenwidrig bewertet. Das ist ein entscheidender Erfolg“, sagte sie am Donnerstag. Die Klagen von drei weiteren KiK-MitarbeiterInnen seien noch anhängig. Das Gericht begründete seinen Spruch mit dem Lohnwucherparagrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Demnach dürfen Löhne nicht in einem „auffälligen Missverhältnis zu der Leistung“ stehen. Der Richter bezeichnete den Tariflohn im Einzelhandel als „wichtiges Kriterium“ für die Entscheidung. Der Textildiscounter kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. US

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