TROTZ BESCHWERDE
: Rauchverbot gilt

Das Rauchverbot in Baden-Württembergs Gaststätten wird nicht ausgesetzt, solange das Bundesverfassungsgericht nicht endgültig über das Gesetz entschieden hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und lehnte damit den Eilantrag eines Wirts ab, dem die Lizenz entzogen worden war. (Az.: 4 K 1930/08) (dpa)