Lücke geschlossen

Familiengericht stärkt den neuen Ehepartner, der einen geschiedenen unterhaltspflichtigen Partner heiratet

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Lücke im neuen Unterhaltsrecht geschlossen. Dabei stärkten die Familienrichter den neuen Ehepartner, der einen geschiedenen unterhaltspflichtigen Partner heiratet. Wenn alle Beteiligten – beide Expartner und der neue Partner – arbeiten, wird ihr Nettoeinkommen nach Steuerklasse 1 künftig summiert und durch die Zahl der Beteiligten geteilt, sodass sich für alle der gleiche Betrag ergibt.

Die Differenz zum eigenen Einkommen entspricht dann dem zustehenden oder zu zahlenden Unterhalt. Ansprüche von Kindern werden vorrangig behandelt und vorher abgezogen. So lassen sich auch Fälle mit beliebig vielen geschiedenen Ehepartnern sachgerecht lösen. (AZ: II-2 UF 135/06)