Aufarbeitung eines Betriebsunfalls

Wegen fahrlässiger Tötung muss sich ein 70-Jähriger verantworten, weil beim Abbruch eines Krans ein Mann starb

Über den Tod des Herrn G. will so recht an diesem Tag keiner der Anwesenden reden, am wenigsten der Angeklagte Horst F. selbst. Er spricht stets von „diesem Crash“ – einem Unfall im Bremer Überseehafen vor ziemlich genau drei Jahren. Seinerzeit ließ er einen mehr als 30 Jahre alten Getreideheber demontieren, um ihn später gewinnbringend verschrotten zu lassen. Doch der 1000 Tonnen schwere Kran brach unter sich zusammen, und nur einer der zwei gerade darauf arbeitenden Männer konnte sein Leben noch retten.

Seit gestern nun muss sich Horst F., Bauleiter und Besitzer der Anlage, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Bremen verantworten. Er soll gegen Sicherheitsauflagen verstoßen, ja, noch nicht einmal einen ordnungsgemäßen Demontageplan für den Kran aufgestellt haben. Möglicherweise hat er auf seine jahrzehntelange Erfahrung vertraut, vor Gericht kann er jedenfalls nur ein paar handschriftliche Notizen verweisen. Er hätte das „genau durchrechnen lassen müssen“, sagt ein Sachverständiger, und dass er den kostengünstigeren, indes „risikoreichen“ Weg gewählt hat, den Kran zu demontieren: Stück für Stück ließ er beide Seiten des waageförmigen Hebelarms demontieren. Und am Ende, sagt der Sachverständige, war es einfach auf einer Seite viel zu viel.

70 Jahre ist F. inzwischen alt, und schon seit Ende der Fünfziger Jahre im Geschäft. In dieser Zeit hat er sich offenbar manchen zum Feind gemacht, wie auch vor Gericht immer wieder klar wird. Eigentlich war er damals, im Mai 2005 schon zwei Jahre im Ruhestand. Doch auf der Baustelle war er immer noch der unbestrittene Chef, sagen die, die für ihn arbeiteten.

Einer von ihnen, der Subunternehmer H., war einst selbst von der Staatsanwaltschaft beschuldigt. Denn „im Prinzip“, dass sagt er selbst, hat er an jenem Unfalltag den tödlich verunglückten zur Arbeit eingeteilt – auf Anweisung von F., wie er betont. Da hätte schon keiner mehr am Kran arbeiten dürfen, sagt er heute. Als es passierte, da war er nicht zugegen, sein Vorarbeiter auch nicht. Vieles wird am Ende unklar bleiben. mnz