Erpressungsvorwurf gegen Juristen-Ehepaar

Landgericht Oldenburg verzichtet auf Hauptverfahren. Der Richter habe dem angeblichen Opfer nicht schaden wollen

Einem Juristenehepaar aus Aurich kann nach Ansicht des Landgerichts Oldenburg keine Erpressung vorgeworfen werden. Das Gericht lehnte es ab, das Hauptverfahren zu eröffnen und erklärte sich im Übrigen für nicht zuständig.

Dem Ehemann, einem suspendierten Richter am Oberlandesgericht Oldenburg, wirft die Staatsanwaltschaft vor, einen Unternehmer erpresst zu haben. Der 54-Jährige soll dem Unternehmer angeboten haben, gegen Zahlung von 5.000 Euro ein gegen ihn laufendes Strafverfahren einzustellen.

Die Ehefrau ist wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen angeklagt. Sie soll ihrem Mann Einsicht in Ermittlungsakten über den Unternehmer gewährt haben. Gegen die 50-Jährige hatte das niedersächsische Justizministerium im Herbst 2007 ein dreimonatiges Berufsverbot verhängt. Die Anklagen wurden von der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen erhoben.

Nach Auffassung des Oldenburger Gerichts liegt jedoch in dem Fall keine versuchte Erpressung vor. Der Richter habe nicht geplant, den Unternehmer zu schädigen, falls dieser nicht zahle. Die Anklage sei nur davon ausgegangen, dass der Richter Geld haben wollte, um sich in dem Ermittlungsverfahren für den Unternehmer einzusetzen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat inzwischen Beschwerde gegen die Entscheidung zur Nichteröffnung des Verfahrens eingelegt. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden. DPA