Wohnen: Mehr Effizienz

Für Neu- und Umbauten gelten künftig strengere Standards. Ausnahmen für Altbauten und kleine Häuser

BERLIN taz ■ Ein großer Teil der vom Kabinett beschlossenen Regeln betrifft den Bereich Wohnen, in dem 40 Prozent der privaten Energie verbraucht werden.Strengere Regeln gelten vom nächsten Jahr an für alle, die ein neues Haus bauen wollen. Der zulässige Energieverbrauch pro Quadratmeter wird um 30 Prozent verringert. Lange umstritten war, ob das auch für Altbauten gilt. Hier gibt es den Kompromiss, dass sie die strengeren Standards nach einer „grundlegenden Sanierung“ erfüllen müssen. Das bedeutet laut Umweltministerium, dass neben dem Austausch der Heizungsanlage mindestens zwei weitere Maßnahmen wie neue Fenster, Dachausbau oder Fassadensanierung durchgeführt werden.

Durchgesetzt werden die Neuregelungen auf zweierlei Weise: Zum einen müssen Bauunternehmen künftig garantieren, dass sie die vorgeschriebenen Effizienzwerte einhalten. Bei Verstößen sind sie gegenüber dem Bauherrn regresspflichtig. Zudem sollen Schornsteinfeger neue Aufgaben bekommen: Neben der Überprüfung der Heizungsanlagen sollen sie künftig auch Umbauten feststellen und die Einhaltung der neuen Standards überprüfen. Melden sie Verstöße an die Bauämter, drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Bei Mietshäusern gibt es zudem die Pflicht, ältere Heizungsanlagen auszutauschen. Auf Druck des Wirtschaftsministeriums wurden Ein- und Zweifamilienhäuser davon allerdings ausgenommen. Ebenfalls gestrichen wurde das geplante Verbot von ineffizienten Stromheizungen.

Keine Einigung gab es für das geplante Recht der Mieter, ihre Miete um bis zu 12 Prozent zu kürzen, wenn die Wohnung mangels Dämmung oder wegen veralteter Heizanlagen zu viel Energie verbraucht. In den Herbst verschoben wurden auch eine Neuregelung, nach der die Einsparungen durch neue Heizungen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden sollten. „Intelligente Stromzähler“, mit denen etwa zum Waschen oder Trocknen billigerer Nachtstrom genutzt werden kann, werden zunächst nur auf freiwilliger Basis eingeführt.

Für Mieter in Altbauten gibt es darum zunächst nur eine praktische Veränderung: Die Heizkosten werden künftig anders berechnet. Während sie bisher nur zur Hälfte vom eigenen Verbrauch abhängen, sollen dies in Zukunft 70 Prozent sein, sodass sich Sparsamkeit bei Heizen oder Warmwasserverbrauch eher lohnt. MALTE KREUTZFELDT