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: Amtliche Diskriminierung

Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. So oder ähnlich steht es in hunderten von Verordnungen in diesem, unserem Minderheiten gegenüber aufgeschlossenen Land. Und weil Papier geduldig ist werden Frauen, Schwarze, Behinderte, Migranten und sozial Schwache noch immer – und nicht selten legal benachteiligt und an den Rand der Gesellschaft gedrückt, kleidet sich Diskriminierung – wie im Ausländerrecht – nicht selten sogar in Gesetzesform.

Kommentar von Marco Carini

Das ist bekannt und mitunter rechtlich angreifbar, wenn die Betroffenen sich denn Rechtssprechung leisten können. Doch gesetzlos wird es dort, das zeigt der Fall des deutsch-ghanaischen Liebespaars, wo mehrere Benachteiligungskriterien zusammentreffen.

Schwarz und schwul das ist – bei aller Toleranz – einfach nicht vorgesehen. Wo gleich zweifache Diskriminierung amtlich zuschlägt, ist für das Individuum Gegenwehr zwecklos. Wo Beamte angehalten sind, kein Auge zuzudrücken, bleibt die Menschenwürde auf der Strecke.

Humanität ist keine Behördenkategorie. So kommen wie jetzt in Bremen perfide Prozesse zustande, die eines demokratischen Gemeinwesens nicht würdig sind. Leichter hat es da, wer die Norm erfüllt: aufrecht, deutsch und heterosexuell.