Bund muss zahlen

Kommissionsentscheidung gekippt: EU-Gericht spricht Deutscher Post AG gut eine Milliarde Euro zu

LUXEMBURG rtr/dpa/ap ■ Die Deutsche Post wird voraussichtlich über eine Milliarde Euro aus den Kassen des Bundes erhalten: Ein Urteil des europäischen Gerichts hat am Dienstag eine Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt: Diese habe im Jahr 2002 der Post zu Unrecht auferlegt, Beihilfen an die Bundesregierung zurückzuzahlen, entschied das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg. Die Post erklärte, sie erwarte in den kommenden Wochen die Rückzahlung, die sie voraussichtlich an ihre Aktionäre ausschütten wird – gut 30 Prozent würden so indirekt an den Post-Großaktionär Bund zurückfließen.

Vor der Privatisierung von Post und Telekom war es üblich, dass die damalige Bundespost Gewinne aus dem Telefondienst verwendet hat, um den verlustreichen flächendeckenden Briefdienst zu unterstützen. Die EU-Kommission warf der Post vor, diese Mittel zur Quersubventionierung ihres gewerblichen Paketdiensts missbraucht zu haben, um die Preise ihrer Wettbewerber zu unterbieten. Durch diese Rabattpolitik habe die Post von 1994 bis 1998 bei der Paketzustellung an Geschäftskunden Verluste von 572 Millionen Euro erlitten, erklärte die Kommission im Juni 2002. Da die Post diesen Verlust nur aufgrund der Transferleistungen habe in Kauf nehmen können, müsse sie diesen Betrag zurückzahlen. Inklusive Zinsen zahlte die Post nach eigenen Angaben 907 Millionen Euro in den Bundeshaushalt ein.

Nach dem Urteil vom Dienstag erhält die Post dieses Geld zuzüglich der seither angefallenen Zinsen zurück. Das Europäische Gericht erster Instanz sieht den Vorwurf der Quersubventionierung nicht als erwiesen an. Zwar habe die Post von 1990 bis 1995 Transferleistungen von 11,01 Milliarden D-Mark von der Telekom erhalten. Allerdings habe die Post auch 11,4 Milliarden Mark an den Bund entrichten müssen, weil die Nachfolgeunternehmen noch bis 1995 zur Ablieferung eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Betriebseinnahmen an den Staat verpflichtet waren.

Die Bundesregierung begrüßt das Urteil trotz der Haushaltsbelastung. Mit ihm sei die deutsche Rechtsauffassung bestätigt worden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.