Verbraucherklagen

Rechtliche Lücken und Schlupflöcher machen es Verbrauchern schwer, gegen Unternehmen zu klagen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat effektivere Klagemöglichkeiten für Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber müsse die Klagerechte für Verbraucher ausweiten, um den vom Europäischen Gerichtshof geforderten Rechtsschutz im EU-Binnenmarkt auch zu verwirklichen. Aufgrund rechtlicher Lücken und Schlupflöcher im Verbraucherrecht lasse sich bislang mit krummen Tricks leicht Geld verdienen. Erforderlich sei eine „Waffengleichheit“ von Verbrauchern und Unternehmen. Handlungsbedarf gebe es vor allem bei der Weiterentwicklung von Muster- und Gruppenklagen und bei der Abschöpfung von Gewinnen zugunsten betroffener Verbraucher bei unlauteren Geschäftspraktiken.

Die Verbraucherzentralen der Länder und der Bundesverband führten alljährlich mehr als tausend Verfahren, um „die Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und ökonomischer Praxis zu schließen“. Trotz vieler Erfolge gebe es im herrschenden Recht erhebliche Defizite, die zur Aushebelung der Verbraucherrechte führten. Hohe Verfahrenskosten, begrenzte Geltung von Urteilen und unzureichende Sanktionsmöglichkeiten machten das geltende Recht „zu einem stumpfen Schwert“. Bereits 2001 habe der Europäische Gerichtshof bekräftigt, dass Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Verbraucherverbände hätten zwar seit 1966 die Möglichkeit zur Unterlassungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs. Doch für betroffene Kunden blieben erfolgreiche Urteile meist ohne Konsequenz. Die erlangten Gewinne blieben bei den Unternehmen, auch wenn seit 2004 theoretisch ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung besteht. Dieser greife aber nur, wenn eine Kausalität zwischen Wettbewerbsverstoß und Mehrerlös bewiesen werden kann und das Unternehmen vorsätzlich wettbewerbswidrig gehandelt hat. MW