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Vorbild DDR

betr.: „Rechte Gewalt bei Ungarns Homo-Parade“, taz vom 8. 7. 08

Herr Leonhard schreibt: „In den realsozialistischen Ländern war Homosexualität ein Straftatbestand.“ Das stimmt für die DDR nicht. Der § 175 StGB wurde in der DDR 1957 auf Handlungen mit jungen Männern unter 21 Jahren, 1968 auf unter 18 Jahre festgesetzt. 1989 wurde diese Gesetzgebung vollständig gestrichen. Eine entsprechende Gesetzgebung in der BRD erfolgte immer erst Jahre später.

REINHARD SCHWABE, Jena

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