SÜSSWAREN-SAMMELPUNKTE
: Weiter zulässig

Hersteller von Süßwaren dürfen weiterhin mit Treueaktionen werben. Der BGH wies eine Klage der Verbraucherzentralen gegen den Hersteller Nestlé ab. Die Verbraucherschützer hatten eine Aktion des Konzerns als wettbewerbswidrig beanstandet, weil damit die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausgenutzt werde. (ap)