Vorratsdaten erneut vor Gericht

BERLIN taz ■ Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem Gesetz zur Speicherung von Vorratsdaten befassen. Der Arbeitskreis Vorratsdaten, ein Zusammenschluss von Anwälten, Datenschützern und Bürgerrechtlern, hat beantragt, die Vorratsdatenspeicherung auszusetzen. Der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom habe gezeigt, dass die schädlichen Folgen der Speicherung durch Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien, argumentierte der Rechtsanwalt der Initiative. Bereits im März hatten die Gegner der Speicherung einen ähnlichen Antrag gestellt. Das Gericht hatte damals entschieden, dass vorsorglich gespeicherte Verbindungsdaten nur beim Verdacht einer schweren Straftat an Behörden herausgegeben werden dürfen. Seit Januar müssen Internet- und Telefonanbieter Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern. Ein entsprechendes Gesetz hat die Koalition im November 2007 beschlossen. US