Gerichtliches Nachspiel

Veranstalter der Demonstration gegen Abschiebungen wollen gegen polizeiliche Auflösung klagen. Die Polizei habe damit gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht verstoßen

VON MAGDA SCHNEIDER

Die Auflösung der Demonstration des Klima- und Antira-Camps am vorigen Freitag wird ein juristisches Nachspiel haben. Rund 800 Demonstranten hatten dort gegen die Verquickung des Fuhlsbüttler Flughafens mit der hanseatischen Abschiebepolitik protestiert. Der Anmelder der Demonstration, Bela Rogalla, kündigte nun an, vor dem Verwaltungsgericht Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei wegen „rechtswidrigen Eingriff in das Demonstrationsrecht“ einzulegen.

Gleichzeitig will Rogalla Strafanzeige gegen den Polizei-Gesamt-Einsatzleiter Peter Born wegen Nötigung erstatten. Born hatte vom Polizeipräsidium aus die Anweisung zur Auflösung gegeben. „Jeder Demonstrationsteilnehmer, dem das Recht auf Versammlungsfreiheit verwehrt wurde, kann dies auch tun“, sagte Rogalla.

Wie berichtet, hatte die Polizei am vorigen Freitag ohne Vorwarnung gegen 15.20 Uhr die Kundgebung „Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“ vor dem Terminal „Tango“ – dem Flughafenquartier der Bundespolizei, die Abschiebeflüge begleitet – per Verfügung vorzeitig aufgelöst. Ihr zufolge war es von der Demonstration aus im Flughafen zu Störungen gekommen.

Damit konterkarierte die Polizei – die nach Angaben des Polizeiführers vor Ort, Hartmut Dudde, auf Weisung aus der Innenbehörde handelte – vorangegangene Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts. Diese hatten eine zeitliche Beschränkung des Protestes auf 15 Uhr aufgehoben und ein Versammlungsrecht bis 19 Uhr eingeräumt.

„Die Auflösung einer Demo ist die Ultima ratio im Versammlungsrecht, an die ganz hohe Hürden geknüpft sind“, sagte Versammlungsleiter Andreas Blechschmidt. Zudem sei die Polizei ihrer vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Verpflichtung nicht nachgekommen, zuvor ein Kooperationsgespräch zu suchen. „Stattdessen ist gleich die Keule geschwungen und die Demo aufgelöst worden.“ Die Missachtung der höchstrichterlichen Vorgaben auf Kooperation und Deeskalation sei ein „grober Rechtsverstoß“, so Blechschmidt. „Hier wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dem politischen Kalkül des Innensenators geopfert, sich auf Kosten einer genehmigten Versammlung als Hardliner zu profilieren.“

Parallel zu der Demonstration vor dem Terminal Tango war es im Terminal 1 zu einem Happening der Camp-Gruppe „Fluten 3.0“ gekommen, das jedoch von der Flughafen GmbH weitgehend geduldet worden war. Es war aber von Anfang an geplant, dass diese Aktivisten unabhängig agieren würden. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht anders gesehen und deswegen eine Demoroute an den Terminals 1 und 2 verwehrt.