: Trinken nur privat
In der Innenstadt des thüringischen Städtchens Ilmenau gilt jetzt ein Alkoholverbot für den öffentlichen Raum
ERFURT taz ■ Belästigte Bürger, machtlose Politessen, verschmutzte Grünanlagen. Das mittelthüringische Städtchen Ilmenau hat jetzt hart durchgegriffen und ein striktes Alkoholverbot im Innenstadtbereich verhängt. Zudem untersagte es „das Lagern von Personengruppen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss“ ab 15 Minuten im gesamten öffentlichen Bereich. Ausnahmen lässt es nur für genehmigte Freischankflächen und Veranstaltungen zu. Wer gegen den Erlass des Oberbürgermeisters verstößt, kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Mit den drakonischen Geldbußen will Ilmenaus OB Gerd-Michael Seeber (CDU) die Zunahme „erheblicher Belästigungen der Allgemeinheit durch den Alkoholkonsum und den damit verbundenen Begleiterscheinungen auf öffentlichen Plätzen“ stoppen. Im Klartext: „Wir wollen auf unseren Straßen kein exzessives Trinken mehr, keinen Lärm und keine Belästigung von Bürgern und Touristen durch Betrunkene“, erklärt Reinhardt Mahlendorf, Pressesprecher der kleinen Stadt mit 26.000 Einwohnern. Dies sei eine anhaltende Zumutung gewesen.
„Völlig übertrieben“ findet hingegen die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Ilmenau Darstellung und Verbot. Es hätte sich doch nur um eine Gruppe Punks gehandelt. „Anstatt das Problem mit alternativen Angeboten zu lösen, verschiebt man es lieber in die Randbezirke.“
Seeber sieht das naturgemäß anders. Mit der verschärften Stadtordnung wolle er nur erreichen, dass sich einzelne Jugendliche wieder besser an die Regeln des Zusammenlebens halten.
Mit dem Alkoholverbot liegt die Goethestadt ganz im bundesdeutschen Trend. Schon jetzt haben Städte wie Erfurt, Magdeburg, Bamberg oder Marburg das Trinken in der innerstädtischen Öffentlichkeit für bestimmte Wochentage und Uhrzeiten untersagt. Unterstützt werden sie dabei vom Städte- und Gemeindebund, der so den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche einzuschränken hofft. Als Vorreiter gilt das südbadische Freiburg, das schon Ende 2007 den Alkoholkonsum an den Wochenendnächten im Ausgehviertel beschränkt hatte. In Ilmenau gilt der Alkoholerlass für das Zentrum und das Verbot, im gesamten öffentlichen Raum in Gruppen zu trinken, jeden Tag für alle Bürger.
Derweilen hat ein Kreis kritischer Juristen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage gegen das Freiburger Verbot eingereicht. Sie halten eine Verordnung gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit für generell unzulässig. CARL ZIEGNER
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