Uralte Konkordate

betr.: „Bayerns Grüne streiten über Kirchenkritik“, taz vom 25. 8. 08

Endlich greifen die Grünen in Bayern einen eigentlich verfassungswidrigen Tatbestand auf: die Finanzierung vieler Einrichtungen der Kirche durch den Staat, teilweise auf uralten Konkordaten beruhend. Das soziale Engagement der Kirchen soll nicht geschmälert werden, aber dass der Staat in unserer Zeit bei der Indoktrination der Bevölkerung (und vor allem der Kinder) mit staatlicher Neutralität widersprechenden Glaubensinhalten und Riten mithilft, ist verwerflich. Ist bekannt, dass kirchliche Arbeitgeber verlangen, dass ihre MitarbeiterInnen auch im nichtverkündungsnahen Bereich der Kirche angehören, sich u. U. taufen lassen und Kirchensteuer zahlen müssen? Kirchen haben ihr eigenes, noch auf die Weimarer Verfassung zurückgehendes Arbeitsrecht. Weder das Betriebsverfassungs- noch das Personalvertretungsgesetz gilt. Diakonische Arbeitgeber wehren sich gegen Mindestlöhne, diskriminieren schwule Lebenspartnerschaften, und Wiederverheiratung Geschiedener ist Kündigungsgrund. CHRISTIAN REETZ, Lahnstein

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