Erfolgreich geklagt

betr.: „Die geheime Macht im Staat“, taz vom 23. 8. 08

Das Interesse der taz an meinem Buch „Die Akte Ramelow“ über die Bespitzelung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (Die Linke) durch deutsche Geheimdienste freut mich. Mit der Tatsache, dass Rezensent Otto Diederichs andere Erwartungen hatte („leichtfertig eine Chance vertan“), kann ich leben – die Geschmäcker sind halt verschieden. Auf einen Fehler möchte ich allerdings hinweisen. Diederichs schreibt, Ramelow klage „seit Jahren weitgehend erfolglos“ gegen verschiedene Geheimdienste. In den Prozessen gegen die Verfassungsschutzämter des Bundes und Thüringens gibt es in der Sache bisher nur ein Urteil, gefällt vom Verwaltungsgericht Köln im Januar 2008. Darin heißt es, die Beobachtung Ramelows durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei rechtswidrig. Das ist doch ein Erfolg, oder? STEFAN WOGAWA, Blankenhain