SCHÄDEN DURCH HEBAMME
: Berufsverbot rechtens

Eine Hebamme aus dem Kreis Aurich, die für schwere gesundheitliche Schäden bei mindestens einem Neugeborenen verantwortlich sein soll, darf nicht mehr praktizieren. Das vom Land verhängte Berufsverbot ist laut OVG Lüneburg rechtens. Trotz Komplikationen soll die Frau in mehreren Fällen zu spät einen Arzt gerufen haben. (dpa)