Hürde für Aussiedler

Antragsteller müssen Deutsch können. Gericht: Fehlende Sprachkenntnisse führen zu Integrationsproblemen

MANNHEIM taz/epd ■ Bei mangelnden Sprachkenntnissen kann Deutschstämmigen aus der ehemaligen Sowjetunion die Anerkennung als Spätaussiedler zu Recht verweigert werden. Mit einem gestern veröffentlichten Urteil wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klage eines Russlanddeutschen ab, der 1998 nach Deutschland eingereist war. Damit gelten der Kläger und seine Familie rechtlich als Ausländer.

Das Gericht gab den Behörden Recht, die den Antrag des Russlanddeutschen abgewiesen hatten. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssten Spätaussiedler zum Zeitpunkt ihrer Einreise in der Lage sein, ein einfaches Gespräch auf Deutsch „in annähernd flüssiger Rede und Gegenrede“ zu führen. Diese Bedingung sei nicht erfüllt worden.

In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, warum der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen habe. Fehlende Deutschkenntnisse stellten bei russlanddeutschen Spätaussiedlerfamilien zunehmend ein „starkes Hindernis für deren Integration in Deutschland“ dar – mit der Folge, „dass die Sozialhaushalte belastet“ würden. An diesen Erwägungen müsse sich, so das Gericht, die Auslegung des Aussiedlergesetzes orientieren.

Bisher müssen allerdings nur die deutschstämmigen Antragsteller Sprachkenntnisse vorweisen. Das vorerst gescheiterte Zuwanderungsgesetz sah „ausreichende Sprachkenntnisse“ auch für ihre mitreisenden Familienangehörigen vor. Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Aussiedlerbeauftragten Jochen Welt (SPD) insgesamt 91.416 Personen als Spätaussiedler eingereist. Der Anteil der Aussiedler mit Deutschkenntnissen liege nur noch bei 22 Prozent. Immer mehr Angehörige, die mit einreisten, verfügten über keinerlei deutsche Sprachkenntnisse. LKW

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