Vorname am Tacho

Droschkenruf „das taxi“ klagt gegen Ausweiszwang ihrer FahrerInnen, um sie vor Belästigungen zu bewahren

Schutz für den Fahrgast oder Eingriff in Persönlichkeitsrechte? Das Verwaltungsgericht tagt heute über eine brisante Anordnung: Seit zwei Jahren müssen Hamburgs DroschkenfahrerInnen während ihrer Schicht im Taxi gut sichtbar eine Identitätskarte mit Foto, Vor- und Nachnamen anbringen. Die Funkzentrale „das taxi“ klagt dagegen, um ihre FahrerInnen vor Anfeindungen und Anzüglichkeiten zu schützen. Und für Hamburgs Datenschutzbeauftragte nHans-Herrmann Schrader ist der Prozess „der richtige Weg zu prüfen, ob unsere Bedenken durchschlagend sind“.

Um die Angst bei TaxifahrerInnen vor Belästigungen, sexuellen Übergriffen bis hin zu Raubüberfällen zu mindern, gibt es eine gute Sitte: Wer nachts in ein Taxi steigt – gerade wenn es sich um eine Fahrerin handelt – zeigt freiwillig seinen Ausweis. Inzwischen ist der Spieß behördlich umgedreht worden. Egal wer in der Droschke Platz nimmt, weiß durch Foto- und Namensschild, wer am Steuer sitzt. „Damit müssen unsere Kolleginnen mit offenem Visier herumfahren“, sagt „das taxi“-Vorständler Jo Ferschen: „Eine Adresse herauszukriegen, ist heute kein Problem.“

Dabei sollte eigentlich nur Kundschaft die Möglichkeit gegeben werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt, sich über den Fahrer bei der Zentrale zu beschweren oder Kundinnen vor Belästigungen durch Fahrer zu schützen. Doch dazu gibt es laut Ferschen schon jetzt geeignetere Mittel: Unternehmensschild, Quitttungsblock, das polizeiliche Autokennzeichen oder das Funknummernschild: „Bei Beschwerden lässt sich mit 100 Prozent Sicherheit feststellen, wer gefahren ist.“ KAI VON APPEN