Kanal bleibt ungeschützt

Im Streit um den Abriss zweier historischer Türme beim Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals hat der Landeskonservator von Schleswig-Holstein am Donnerstag einen Dämpfer bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied auf Antrag des Bundesverkehrsministeriums, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektion die Türme auf der Brunsbütteler Schleuseninsel abreißen durfte. Im April hatten Bagger die beiden Türme aus der Kaiserzeit zerlegt, obwohl sie vom Landeskonservator vorläufig unter Denkmalschutz gestellt worden waren (taz berichtete).

Der Bund habe „denkmalschutzrechtliche Belange in eigener Zuständigkeit zu berücksichtigen“, urteilte das Gericht. Denkmalschutz sei nicht absolut: Geschützte Bauten dürften beseitigt werden, wenn es dafür wichtige Gründe gebe. Dazu zähle der Ausbau des meistbefahrenen Kanals der Welt.

Der Landeskonservator hatte den Wasserturm und den Pegelturm unter Denkmalschutz gestellt. Damit, so meinte er, hätte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion seine Genehmigung für den Abriss benötigt. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Zwar dürften die Länder „auch hoheitlich genutzte Anlagen der Bundeswasserstraßenverwaltung förmlich unter Schutz stellen“. Weil aber der Bund selbst entscheiden dürfe, wie schwer der Denkmalschutz an seinen Anlagen wiege, brauche er keine Genehmigung für den Abriss. DPA/TAZ