Gesetzeslücke nützt Straftäter

KIEL ap ■ Die Schleswig-Holsteiner Justiz muss im Oktober voraussichtlich einen Sexualstraftäter aus der Haft entlassen, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes aussprachen. Schuld ist nach Angaben von Justizminister Uwe Döring (SPD) eine Gesetzeslücke. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ein Gutachten über die Gefährlichkeit eines Sexualstraftäters erstellt werden. Der Gutachter sei jedoch erkrankt und die Frist konnte nicht eingehalten werden.