Brandstifter auf Hexenjagd

Gutachten belegt: Die Nichternennung des Altonaer Bezirksamtsleiters Uwe Hornauer durch Senat war rechtswidrig. SPD und GAL werfen Schwarz-Schill schmutzige politische Geschäfte und Rechtsbeugung vor

von SVEN-MICHAEL VEIT

Für Christa Goetsch und Walter Zuckerer ist der Fall klar. „Der Senat hat das Recht gebrochen“, befand die Fraktionsvorsitzende der GAL. „Politische Willkür wurde an die Stelle von Recht gesetzt“, meinte der neue SPD-Fraktionschef. Auf ihrer ersten gemeinsamen Pressekonferenz gestern im Rathaus fuhren die rot-grünen Spitzen scharfe Angriffe auf Schwarz-Schill: „Schäbige Rücksichtslosigkeit“ und „schmutzige Geschäfte“ attestierten sie dem Senat im Fall des Altonaer SPD-Bezirksamtsleiters Uwe Hornauer (siehe Kasten).

Basis ihrer „politischen Bewertung“ ist ein Gutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Prof. Hans Peter Bull (SPD), das dieser gestern vorstellte. In seiner 42-seitigen Expertise (Auszüge rechts) kommt der renommierte Jurist zu dem Schluss, der Senat habe Hamburger Verfassung und Bezirksverwaltungsgesetz „falsch ausgelegt und falsch angewendet“ und somit „seine Pflicht verletzt“. In der rechtlichen Konsequenz hätte er Hornauer, so Bull, „wieder bestellen und ernennen müssen“.

Gestützt auf diese Expertise fuhren Goetsch und vor allem Zuckerer schwerste Geschütze auf. Durch „rechtlichen Missbrauch“ habe der Senat eine „politische Hexenjagd auf Dr. Hornauer“ veranstaltet, so Goetsch. Trotz eines eingestellten Disziplinarverfahrens hätten Justizsenator Roger Kusch und Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sich dem Druck der Schill-Senatoren Ronald Schill und Mario Mettbach gebeugt. Diese hatten ein hartes Vorgehen gegen Hornauer verlangt. Damit habe sich der Bürgermeister „zum Brandstifter machen lassen“, so Goetsch.

SPD-Mitglieder seien für Schwarz-Schill „offenbar Angehörige einer Widerstandsgruppe“, vermutete Zuckerer. Justizsenator Kusch sei „für das Recht in dieser Stadt verantwortlich“, stellte er fest, habe dieses aber „der Koalitionsräson geopfert“. Er habe den Eindruck, so Zuckerer, „dass Teile des Rechts-Senats sich als anti-sozialdemokratischer Kampfverband verstehen“.

Die Justizbehörde beharrte in einer kargen Stellungnahme darauf, dass „die Nichternennung rechtmäßig war und ist“. Hornauer selbst war mit Hinweis auf das schwebende Verfahren zu keiner Stellungnahme bereit. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Wiederernennung.

Goetsch und Zuckerer fordern vom Senat, die Entscheidung zu revidieren. Sonst würde „das Gericht dies tun“, prophezeiten sie. „Dann hat der Senat ein Problem und die Stadt den Schaden.“ Politisch, kündigten sie an, würde Rot-Grün „weiter Druck machen“. Schon heute wird das Thema in der Bürgerschaft für heiße Debatten sorgen.