Wasserpfennig ist rechtens

Keine verkappte Steuer: Schleswig-Holstein darf Grundwasserabgabe abschöpfen

FREIBURG taz ■ Die Grundwasserabgabe in Schleswig-Holstein verstößt nicht gegen Grundrechte. Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt gegeben. Die Klagen von mehreren Papier- und Arzneimittelherstellern wurden damit zurückgewiesen.

Schon seit 1994 verlangt das Land Schleswig-Holstein eine Grundwasserabgabe, die landläufig auch „Wasserpfennig“ genannt wird. Das jährliche Aufkommen in Höhe von rund 12 Millionen Euro wird vor allem für die aufwendigen Vorarbeiten bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten genutzt, da die Wasserversorgung des Landes ganz auf Grundwasser beruht. Nach Kieler Angaben gibt es ähnliche Ländergesetze auch in neun anderen Bundesländern. In Hessen wurde die Grundwasserabgabe nach der Regierungsübernahme von Roland Koch (CDU) abgeschafft.

Die Kläger kritisierten, dass jeder Mensch Wasser verbrauche und eine Grundwasserabgabe daher eine verkappte und auf Landesebene unzulässige Steuer sei. Dem schloss sich Karlsruhe nicht an. Wer mehr Wasser verbrauche als andere, habe auch einen größeren Vorteil, und dieser Sondervorteil könne „abgeschöpft“ werden, um das so eingenommene Geld wasserspezifisch auszugeben.

Das Verfassungsgericht bestätigte damit ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1995 zu den Wasserpfennigen in Baden-Württemberg und Hessen. Die jetzigen Kläger hatten eine Korrektur gefordert. Vermutlich hatten sie Hoffnung geschöpft, weil Karlsruhe 1998 Abgaben für Sonderabfälle auf Länderebene und kommunale Verpackungssteuern für unzulässig erklärten. Anhängig sind in Karlsruhe nach wie vor mehrere Klagen gegen die von Rot-Grün auf Bundesebene eingeführte Ökosteuer.

CHRISTIAN RATH