Die Forderungen

Was die Kläger wollen, ist eigentlich ganz einfach

Jeder, der zum ersten Mal Sozialhilfe beantragt, soll ein verständlich geschriebenes Merkblatt über seine Rechte erhalten.

Wer krank oder behindert ist, soll Anträge auch per Telefon oder E-Mail stellen dürfen und auch zu Hause beraten werden.

Es soll eine ämterübergreifende Telefonhotline geben, bei der sich jeder Bürger anonym über Verwaltungsmitarbeiter beschweren kann.

Bei der Staatsanwaltschaft soll eine halbe Stelle für Delikte von Verwaltungsmitarbeitern eingerichtet werden.

Die Öffentliche Rechtsauskunft soll abgeschafft werden, stattdessen soll die Stadt Bedürftigen die Kosten für einen Anwalt nach Wahl erstatten.

Die Fristen von Sozialämtern und Gerichten für Entscheidungen und Widersprüche sollen kürzer und überwacht werden.

Unangekündigte Hausbesuche sollen unterbleiben.

Jeder Betroffene muss seine Akten einsehen dürfen.

Ehrenamtliche Beisitzer und Richter sollen nicht mehr von Parteien und Verbänden vorgeschlagen, sondern per Los aus dem Einwohnerregister bestimmt werden.

Statt professioneller Träger sollen Ehrenamtliche Bedürftigen helfen. Die Zuwendungen könnten eingespart werden.

Wer das bezahlen soll? Die Kläger schlagen vor, die Aufwandsentschädigung für Bezirksabgeordnete von 295 Euro nur noch dann zu gewähren, wenn diese wirklich bedürftig sind. san