Terror-Lehre bald strafbar

Justizministerin Zypries und Innenminister Schäuble können sich immer noch nicht auf Strafgesetz einigen

FREIBURG taz ■ Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollen den Besuch von terroristischen Ausbildungslagern unter Strafe stellen. Darin sind sie sich schon seit über einem Jahr einig. Wie die Strafvorschrift aber konkret aussehen soll, ist immer noch umstritten.

Gestern gab es zunächst zwar Meldungen über eine Einigung, doch diese erwiesen sich als verfrüht. Klar ist, dass der Besuch eines Terrorlagers mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden soll – wenn dies der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags dient. Dem hat auch Innenminister Schäuble zugestimmt. Probleme gibt es an diesem Punkt nur noch mit der CDU/CSU-Fraktion, die auf die Terrorabsicht verzichten will, um Beweisprobleme zu vermeiden.

Die Minister sind sich aber noch uneinig bezüglich einer zweiten Vorschrift, die bereits die Kontaktaufnahme zu einer terroristischen Gruppe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Justizministerin Brigitte Zypries möchte, dass diese Kontaktaufnahme nur strafbar ist, wenn auch hier die Absicht besteht, einen Anschlag zu begehen. Innenminister Wolfgang Schäuble will hier jedoch auf diese Absicht verzichten und schon den bloßen Anruf bei einem Al-Qaida-Gewährsmann bestrafen.

Kurioserweise hatten sich die beiden Minister bereits auf einen Text der Vorschrift geeinigt, den sie aber jeweils im eigenen Sinne auslegten. Sowohl das Bundesjustiz- als auch das Bundesinnenministerium sprachen deshalb gestern zunächst von einer Einigung. Als aber beide Minister parallel erklärten, sie hätten sich gegenüber dem anderen durchgesetzt, wurde deutlich, dass es in der Sache doch noch keinen Konsens gab.

Nach wie vor wird aber angestrebt, dass noch im laufenden Monat Oktober im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden soll.

CHRISTIAN RATH