Notorisch vor Gericht

Vorstrafenregister des Neumünsteraner Neonazis Peter Borchert ist jetzt schon so lang, dass es selbst anderen Rechten wie Hamburgs Christian Worch unangenehm ist

Das Auftreten vor Gericht ist für ihn nichts besonderes: Regelmäßig steht Neonazi Peter Borchert als Angeklagter vor den Richtern. Mittlerweile räumt gar Hamburgs Naziführer Christian Worch ein, dass der Neumünsteraner nicht zu Unrecht unter dem „dringenden Verdacht einer gwöhnlichen gewerbskriminellen Tat“ stünde. Worch spielt darauf an, dass der 28-jährige Borchert zusammen mit einem „Kameraden“ zwei Tankstellen überfallen haben soll.

Schon 1990 wurde er mit 18 Jahren nach dem Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischem Angriff verurteilt. Kaum aus der Haft entlassen folgte eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, die zu einer fast vierjährigen Jugendstrafe führte. Anfang 1998 tauchte er in der Naziszene auf. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhielt er 2000 eine dreijährige Bewährungsstrafe. Bei einem Diskobesuch war er mit einer Pistole erwischt worden.

Weitere Anklagen, unter anderem wegen Körperverletzung, müssen noch verhandelt werden. Borchert soll zum Beispiel einen Anwohner angegriffen haben, als er eine Antifa-Adresse ausspionierte. PEMÜ