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ABGEORDNETENPAUSCHALEKlagen abgewiesen

Klagen gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete sind vor dem Bundesfinanzhof gescheitert. Der BFH wies die Klagen als unbegründet ab. Die Kläger sahen durch die Möglichkeit der Abgeordneten, jährlich 45.000 Euro pauschal und ohne Nachweis abzusetzen, den Gleichheitsgrundsatz verletzt. (dpa)

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