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BGH gegen Copyright für PCs

KARLSRUHE dpa ■ Für Computer darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine pauschale Urheberrechtsabgabe verlangt werden. Der BGH hob ein Urteil des OLG München auf. Laut BGH sind Computer nicht grundsätzlich zum Kopieren eines Schriftstückes bestimmt. Deshalb könne die klagende VG Wort, die die Rechte von Autoren vertritt, auch keine Gebühren von Computerherstellern verlangen. Das OLG hatte Ende 2005 entschieden, dass Unternehmen 12Euro je PC an die VG Wort zahlen müssen. (Az.: I ZR 18/06)

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