129a-Verfahren
: Alles billigend in Kauf genommen

Gerade mal eine Zeile ist es den Ermittlungsbehörden wert, um den Betroffenen mitzuteilen: Wir haben zwar gegen euch als gefährliche Terroristen ermittelt, eure intimste Privatsphäre und die eurer Verwandten, Freunde und Bekannten durchleuchtet, Eure Daten beim Sozialamt, Arbeitsamt, Finanzamt, Ordnungsamt, Verkehrsamt und Versicherungen gecheckt. Gefunden haben wir aber nichts.

KOMMENTAR VON KAI VON APPEN

Außer Spesen nichts gewesen: So einfach ist es für die Staatsorgane. Wenn jedoch jemand aus Wut eine Flasche in Richtung eines Wasserwerfers wirft – sofern er nicht in Hamburg Polizist ist und deswegen gedeckt wird – wird ihm unterstellt, „billigend in Kauf genommen“ zu haben, einen Polizisten an der Seite des Gefährts verletzen zu können. Eine Anklage wegen versuchter Körperverletzung ist ihm sicher.

Joachim Täubler ist während des 129a-Verfahrens („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) für seine Freunde vollkommen überraschend gestorben. Nun kann niemand belegen und behaupten, dass sein Tod auf die Ermittlungen gegen ihn zurückzuführen ist. Es war aber bekannt, dass Täubler Epileptiker war – auch der Hamburger Verfassungsschutz wusste das. Und es ist bekannt, dass bei einer solchen Krankheit Stress tödlich sein kann.

Das haben Staats- und Verfassungsschutz zumindest billigend in Kauf genommen.