Demoverbot ist rechtswidrig

MÜNCHEN dpa ■ Gut eine Woche vor der Sicherheitskonferenz in München hat die Stadt im Streit über ein Demonstrationsverbot beim letztjährigen Treffen eine Schlappe erlitten. Das Verbot der damals von den Grünen angemeldeten Kundgebung mit dem Thema „Für Meinungsfreiheit – gegen Demonstrationsverbote“ sei rechtswidrig gewesen, entschied gestern das Verwaltungsgericht München. Bei der Versammlung habe es sich nicht um eine Ersatzveranstaltung für eine verbotene Demonstration von Konferenzgegnern gehandelt. Die Stadt München hatte im vergangenen Jahr mit Hinweis auf eine erwartete große Zahl gewaltbereiter Teilnehmer alle Demonstrationen gegen die Sicherheitskonferenz verboten, darunter auch die Kundgebung der Grünen. Die zeitliche und örtliche Nähe zu einer verbotenen Veranstaltung genüge nicht, um die Grünen-Demonstration als eine Ersatzveranstaltung zu werten, urteilte das Verwaltungsgericht. Auch habe keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorgelegen, die ein Totalverbot rechtfertigte.