was ist eigentlich . . .?

… der Nizza-Vertrag

Der Vertrag von Nizza, auf den die Staats- und Regierungschefs der EU sich im Dezember 2000 bei ihrem Gipfel in der Mittelmeerstadt einigten, sollte die Union fit machen für die Osterweiterung. Geregelt wurde wie viel Abgeordnete die neuen EU-Staaten im Europäischen Parlament, wie viele Stimmen sie im Ministerrat haben werden. Ausgeweitet wurde auch die Zahl der Politikbereiche, bei denen im Rat künftig mit Mehrheit und nicht mehr einstimmig entschieden wird. Davon nicht betroffen sind die wichtigen Fragen der Steuerharmonisierung oder der Einwanderung. Auch bei der Außenpolitik herrscht Einstimmigkeit. Allerdings gibt es hier bei nun die Möglichkeit der „verstärkten Zusammenarbeit“ von mindestens acht Mitgliedern. Gestärkt wurden auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Europaparlaments.

In den vergangenen zwei Jahren haben die 15 Mitgliedsstaaten den Nizza-Vertrag ratifiziert, zuletzt stimmten im Oktober die Iren in einem Referendum dem neuen Dokument zu. Schon beim Gipfel von Nizza war jedoch klar geworden, dass viele der neuen Regeln zu schwerfällig für eine EU der 27 Staaten sind. Daher entschied der EU-Gipfel von Laeken im Dezember 2001 die Einsetzung eines Konvents. Er soll bis Mitte dieses Jahres eine Verfassung erarbeiten, die die bisherigen EU-Verträge ersetzen soll. HER