Miethai
: Schönheitsreparaturen unter Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil gesprochen (Urteil vom 19.3.2008, B 11b AS 31/06 R), das für zahlreiche bedürftige Hamburger Mieter von großer Bedeutung ist: Die Kosten für Schönheitsreparaturen müssen als Unterkunftskosten zusätzlich zum Regelsatz und den regelmäßigen Wohnkosten übernommen werden.

Wenn Hartz IV-Empfänger verpflichtet sind, bei Einzug, Auszug oder im laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen auszuführen oder ausführen zu lassen, können sie die Kosten hierfür faktisch nicht aus dem Regelsatz bestreiten, der nur ein Existenzminimum darstellt.

Entsprechende Anträge der Leistungsempfänger auf Kostenübernahme lehnte die Hamburger Sozialbehörde bislang beharrlich ab. Die Behörde vertrat die Auffassung, dass es sich bei Schönheitsreparaturen rechtlich nicht um Unterkunftskosten handele, weil im monatlichen Regelsatz bereits 1,69 Euro für die Reparatur und Instandhaltung der Wohnung enthalten seien. Würde dieser Betrag angespart werden, so wäre er ausreichend, um in Eigenleistung die Schönheitsreparaturen auszuführen.

Das Bundessozialgericht hat nun endlich klargestellt, dass die Kosten für mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen nicht im Regelsatz enthalten sind. Im Regelsatz ist zwar eine Position für kleine Wohnungsreparaturen enthalten, diese bezieht sich aber nach Auffassung des Gerichts nicht auf Schönheitsreparaturen und reicht auch nicht aus, um die dafür regelmäßig oder beim Auszug oft fälligen Arbeiten zu bezahlen.

Der MhM-Tipp an die Leistungsbezieher: Wenn Sie verpflichtet sind, Malerarbeiten oder ähnliches auszuführen (bitte überprüfen lassen!), dann beantragen Sie die Übernahme der Schönheitsreparaturkosten bei der ARGE. Wobei beachtet werden muss, dass Empfänger, die dazu in der Lage sind, die Arbeiten selbst ausführen müssen. Es besteht aber auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Materialkosten. MARC MEYER

MARC MEYER, Marc Meyer ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 040 / 431 39 40