ALG II: Rechtshilfe wird teurer

BERLIN epd ■ Der Bundesrat will die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger einschränken. Die Länderkammer beschloss gestern einen Gesetzentwurf der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein zur Reform des Beratungshilferechts. Bislang müssen Ratsuchende beim Gang zum Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Nun soll eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig wer- den, wenn der Jurist den Hilfesuchenden nicht nur mündlich berät, sondern für ihn außerdem Schriftsätze verfasst. Hintergrund ist die Klagewelle nach Einführung der Hartz-IV-Gesetze.