Union will Millionenstrafe nicht hinnehmen

Gericht: Bundestagspräsident Thierse kann 20 Millionen Euro zurückfordern. CDU kündigt Gang nach Karlsruhe an

FREIBURG taz ■ Die CDU gibt nicht nach – und geht nach Karlsruhe. In der Finanzaffäre der hessischen Union soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Partei tatsächlich 20 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen muss. Mit der angekündigten Klage will die CDU auf ihre gestrige Niederlage beim Bundesverwaltungsgericht reagieren.

Nachdem das Leipziger Gericht eine Beschwerde der CDU zurückwies, war jetzt die größte Sanktion, die bisher einer deutschen Partei auferlegt wurde, rechtskräftig geworden.

Im Februar 2000 reagierte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) auf einen Skandal im hessischen CDU-Landesverband. Unter dem früheren Landesvorsitzenden Manfred Kanther waren millionenschwere Schwarzgeldkonten in Liechtenstein angelegt worden, die im Rechenschaftsbericht der Partei fehlten. Als Strafe strich Thierse der Partei 41 Millionen Mark – den Teil der jährlichen Staatszuschüsse, der anhand der Parteispenden berechnet wird.

Die CDU klagte umgehend und erhielt zunächst vom Berliner Verwaltungsgericht Recht: Die CDU habe ihren Rechenschaftsbericht „fristgemäß“ eingereicht, auf die inhaltliche Richtigkeit komme es nicht an. Doch wurde dieses Urteil im Juni 2002 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin wieder aufgehoben. Die OVG-Richter entschieden wie schon Wolfgang Thierse: Voraussetzung für die Bewilligung staatlicher Mittel sind „sachlich richtige“ Rechenschaftsberichte.

Weil aber das OVG mangels grundsätzlicher Bedeutung keine Revision zugelassen hatte, legte die Union eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Doch auch dort hatte die Union keinen Erfolg. Eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage sei nicht erforderlich, so hieß es gestern, da ähnliche Streitfälle ausgeschlossen sind, nachdem das Gesetz im letzten Sommer geändert wurde.

Damit ist das OVG-Urteil nun rechtskräftig. Und die CDU steht mit umgerechnet 20 Millionen Euro bei der Bundeskasse in der Kreide, denn die umstrittenen 41 Millionen Mark waren zunächst an die Partei ausgezahlt worden. Vermutlich wird Bundestagspräsident Thierse das Geld nun mit den vierteljährlichen Abschlagszahlungen an die CDU verrechnen. Damit die CDU nicht in ihrer Existenz bedroht wird, kann die Verrechnung auch gestreckt oder gestundet werden.

Der Gang der CDU nach Karlsruhe kommt nicht überraschend. Schon der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein hatte der Partei vor zwei Jahren hierzu geraten. Die von Thierse verhängte Sanktion sei „übermäßig“, so damals Klein.

CHRISTIAN RATH