handel mit dem irak

Essen für Öl

Nach der Besetzung Kuwaits 1990 verhängte die UNO zunächst ein Totalembargo gegen den Irak. Seit 1996 darf der Irak im Rahmen des Oil-for-Food-Programms wieder eingeschränkt Handel betreiben. Der Irak entscheidet, mit wem er im Rahmen dieses Programms Verträge abschließt. Über den humanitären Charakter der Waren wacht der Sanktionsauschuss der UNO. Deutsche Unternehmen richten ihre Ausfuhranträge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), welches sie an die UNO weiterleitet. Über die Ausfuhr von Fertigmedikamenten darf das Bafa allein entscheiden. Wegen der katastrophalen Versorgungslage der Bevölkerung (die Kindersterblichkeit stieg auf 13 Prozent) wurde von humanitären Organisationen immer wieder eine Aufhebung des Embargos gefordert. KEL