NORWEGEN: US-FILMINDUSTRIE VERLIERT ENDGÜLTIG GEGEN HACKER
: Endlich mal: Einer für alle

Die US-Filmindustrie ist endgültig am norwegischen Hacker „DVD-Jon“ gescheitert. Im großen Kampf um die Frage, wo die Grenzen des Urheberrechts bei Musik und Filmen verlaufen, ist damit ein kleiner Sieg errungen. Walt Disney, Sony, Paramount, Warner & Co hatten sich das schön ausgedacht. Mit vorgeschobenen Gründen wollten sie mit ihren DVD-Scheiben das ganz große Geschäft machen. Sie teilten den Globus willkürlich in verschiedene Zonen ein, damit man einen billig in Japan gekauften Silberling nicht etwa auf einem in Europa erworbenen Gerät abspielen konnte und europäische Scheiben in den USA nicht funktionierten. Kopieren sollte mit dieser Verschlüsselung natürlich auch verhindert werden. Und Abspielen sowieso nur auf einem mit fetten Lizenzgebühren belegten DVD-Spieler erlaubt sein, nicht aber auf jedem handelsüblichen Rechner funktionieren. Die Schwächen des unendlich weiterkopierbaren Videofilms schienen endlich gelöst. Ein scheinbar unschlagbares System gegen Verbraucherinteressen, Antitrust-Prinzipien und freie digitale Märkte.

Und dann kommt so ein 15-jähriger Hacker mit einer technischen Lösung und hebt das Verschlüsselungssystem auf. Eine Formsache schien es für die Anwälte der mächtigen Motion Pictures Association of America zu sein, ihr Urheberrecht auch vor einem norwegischen Gericht durchsetzen zu können. Doch weit gefehlt. Die Justiz in Oslo zog klare Grenzen und räumte nicht nur „DVD-Jon“ und seiner weltweiten Computerfangemeinde das Recht ein, Sprache, Musik und digitale Codes zirkulieren zu lassen und eigenständig weiterzuentwickeln. Mit dem Kauf einer DVD-Scheibe, eines Buches oder einer CD erwirbt jedermann und jedefrau tatsächlich das Recht über das Gekaufte – sie dürfen die CD verleihen, das Buch verschenken und die DVD in ihren Rechnern statt in einem lizenzierten Gerät abspielen. Letzteres wollte die Unterhaltungsindustrie verbieten – und ist damit jetzt gescheitert, weil die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen den Freispruch verzichtet hat. Bleibt zu hoffen, dass auch das nächste vergleichbare Verfahren vor einem norwegischen Gericht landet. REINHARD WOLFF