Kasse zahlt Ersatzbein

ESSEN taz ■ Auch gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf zwei Beine: Das Landessozialgericht in Essen urteilte gestern, dass die Versicherten einen Anspruch auf eine teure Prothese hätten. Dies gelte zumindest dann, wenn eine technisch hochwertige Prothese den Alltag der Betroffenen erleichtere.

Klägerin war eine 37-jährige beinamputierte Frau, die bei ihrer Kasse eine so genannte C-Leg-Prothese beantragt hatte, die ein Gehen ohne Hinken ermöglicht. Dies hatte die Kasse abgelehnt. Sie erklärte, die erheblich höheren Kosten des neuen Ersatzbeines in Höhe von 20.000 statt 8.000 Euro seien nicht gerechtfertigt: Weder bei ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Call-Center noch in ihrem privaten Umfeld müsse die kinderlose Frau gesteigerte Anforderungen an „Standfestigkeit und Gangbild“ stellen. Dagegen erklärten die Richter ebenso wie bereits ihre KollegInnen vom Dortmunder Sozialgericht, die teure Prothese sei notwendig, um die Behinderung auszugleichen. JOE