Hoffnung stirbt zuletzt

US-Steuerfahnder an Cross-Border-Leasing in Sankt Augustin interessiert. Sämtliche Unterlagen angefordert

KÖLN taz ■ Im Streit um das geplante Verleasen städtischer Einrichtungen in Sankt Augustin vermutet die Bürgerinitiative „Nein zu Cross-Border-Leasing“ (BI), dass der Deal bereits heute geltendem US-amerikanischem Recht widerspreche. Die Initiative beruft sich bei ihrer Einschätzung auf ein Schreiben der Repräsentantin des Washingtoner Finanzministeriums bei der deutschen US-Botschaft, das der taz in Kopie vorliegt. Darin heißt es: „Das US-Finanzministerium (United States Treasury) und die oberste US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service) sind verpflichtet, die Verschlechterung der US-Besteuerungsgrundlage (...) zu stoppen.“ Stanley fordert die BI auf, ihr „jeden Vertrag, jedes Stadtratsprotokoll“ zukommen zu lassen.

Die CDU-Fraktion und Bürgermeister Klaus Schumacher (auch CDU) wollen die Kläranlage und das Abwassernetz der Stadt für 99 Jahre an einen US-Investor verleasen. Dabei hoffen sie auf einen Barwertvorteil in Höhe von 10 Millionen US-Dollar.

Der Rat, in dem die Unionsfraktion die absolute Mehrheit hält, hat dem Geschäft am 15. Oktober 2003 zugestimmt. Um den Deal doch noch zu stoppen, hat die BI daraufhin ein Bürgerbegehren begonnen. Kurz vor Weihnachten bekam der Bürgermeister knapp 5.000 Unterschriften – weit mehr als für eine erfolgreiches Bürgerbegehren in Sankt Augustin erforderlich. In seiner nächsten Sitzung am 21. Januar soll der Rat nun über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. SEBASTIAN SEDLMAYR